Erneuerung/Sanierung der Grundsielleitungen
Eine wesentliche Aufgabe war die Sanierung der Grundsielleitungen. Die Stadtentwässerung hatte alle Eigentümer aufgefordert, ihre Grundsielleitungen auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen. Bei Erfordernis sollten die Grundsielleitungen bis zum Jahr 2020 überarbeitet oder nachgewiesen werden, daß bei Erfordernis eine qualifizierte Firma zur Sanierung der Grundsiele beauftragt ist. Mit der Bestandaufnahme wurde festgestellt, daß die gesamte Hoffläche unter Rückstauniveau liegt und damit die beiden Souterrainwohnungen, die Garagen und das hintere Gebäude bei Rückstau und hohem Regenaufkommen gefährdet sind. Rückstau entsteht bei überaus starken Regenfällen aber auch z. B. bei der Reinigung der öffentlichen Grundsiele.
Da die gesamte Hoffläche und die vorgenannten Einheiten unter Rückstauebene liegen, wurde eine Rückstauhebeanlage eingebaut, die die Regenwassermassen aus Hof- und Dachflächen und die Schmutzwassermengen auch bei Rückstau abführen können. Dabei ist die Rückstauhebeanlage im unbelastetem Zustand nicht aktiviert. Anfallende Regen und Schmutzwassermengen werden ohne Energieaufwand über die Freileitung ins öffentliche Siel geleitet.
Zur Vermeidung zukünfiger Bauwerksschäden und nach Feststellung der Schäden an den Grundsielleitungen wurde den Anforderungen der Stadtentwässerung Genüge getan, in dem die zugänglichen Mischsiele im Hof und Vorgarten durch Austausch und die nicht zugänglichen Grundsielleitungen unterhalb des Gebäudes durch Schlauchliner saniert wurden. Als besondere Leistung darf hervorgehoben werden, daß im Schwellenbereich zum öffentlichen Grund ein Findling von ca. 3 Tonnen gefunden wurde, der die Arbeiten massiv gestört und gehoben werden mußte.
Feuchtigkeitssanierung der Souterrainwohnung
Mit Eigentümerwechsel wurde eine Souterrainwohnung feuchtigkeitssaniert, ein nach GEG Vorschriften erforderlicher Fußbodenaufbau ausgeführt und die Bauwerksabdichtung der Innen- und Außenwände fachgerecht ausgeführt.
Erneuerung des Hausanschlußes
Der Hausanschluß und die Zählereinrichtungen entsprachen nicht mehr den Anforderungen der Normen, Richtlinien und des zuständigen Versorgers und mußten überarbeitet werden. Hausanschluß und Zähler waren noch im Treppenhau angeordnet, die Anlage war stark überaltet und entsprach nicht mehr den Sicherheitsvorschriften. Da der Platz im Gebäude nicht gegeben war, wurde der Anschlußkasten und die Zähleranlage im Vorgarten des Eingangsbereiches plaziert. Wohneinheiten, Garagen, Fahrradraum, Hofanlage, Treppenhaus und sonstiger Allgemeinstrom wurden differenziert nach Eigentümern aufgeteilt und die Leitungen entsprechend verlegt.