Die Architektenleistungen ergeben sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1-9 und den Besonderen Leistungen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und stellen sich wie nachstehend in Kurzform beschrieben dar. Der volle Umfang der Grundleistungen und Besonderen Leistungen findet sich in der aktuellen HOAI im Paragraphen §15.
Grundlagenermittlung
Leistungsphase 1
Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf sowie Bestandsaufnahme. Standortanalyse.
Abbildung © Joachim Hecht
Vorplanung
Leistungsphase 2
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Grundlagenanalyse, Abstimmung der Aufgabenstellung und Erarbeitung von Planungskonzepten in Skizzenform.
Vorverhandeln mit Behörden.
Erstellen einer Kostenschätzung nach DIN 276.
Entwurfsplanung
Leistungsphase 3
Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes basierend auf den Planungskonzepten.
Integrieren der Leistungen anderer an der Planung Beteiligte.
Objektbeschreibung.
Verhandlung mit Behörden.
Kostenberechnung nach DIN 276.
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Genehmigungsplanung
Leistungsphase 4
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Erarbeiten der Vorlagen zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Ausführungsplanung
Leistungsphase 5
Stufenweise Durcharbeitung der Ergebnisse der
Leistungsphasen 3+4 unter Berücksichtigung der
Ergebnisse der anderer an der Planung Beteiligte
bis zur ausführungsreifen Lösung.
Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführungsplanung notwendigen
Einzelangaben.
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Vorbereitung der Vergabe
Mitwirkung bei der Vergabe
Leistungsphase 6-7
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LPH6
Aufstellen von Leistungsverzeichnissen
mit Positionen (Beschreibung der Arbeiten) und
Positionsmengen.
Kostenanschlag nach DIN 276.
LPH7
Erstellung von Preisspiegeln nach
Angebotsabgabe.
Vergabeverhandlungen.
Objektüberwachung
(Bauüberwachung)
Leistungsphase 8
Überwachung der Ausführung des Objektes auf
Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder
Zustimmung, den Ausführungsplänen und den
Leistungsbeschreibungen.
Koordinieren der an der Objektüberwachung
fachlich Beteiligten.
Aufstellen und Überwachen einen
Bauzeitenplanes.
Gemeinsames Aufmaß mit den Firmen.
Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung
anderer an der Planung und Objektüberwachung
Beteiligter.
Rechnungsprüfung.
Kostenfeststellung nach DIN 276.
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Objektbetreuung und
Dokumentation
Leistungsphase 9
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Objektbegehung zur Mängelbeseitigung vor
Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche.
Überwachen der Beseitigung der Mängel.
Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.
Besondere Leistungen
HOAI §15
Hier wird insbesondere die Bestandsaufnahme
erwähnt, da die gründliche Bestandsaufnahme
am bestehenden Gebäude die notwendige
Grundlage für eine detailierte anschliessende
Besprechung der Zustände des Gebäudes und
die Entscheidungsgrundlage für die baulichen
Massnahmen und der Ausarbeitung der
Bauherrenwünsche durch alle Leistungsphasen
ist.
Bestandsaufnahme
Leistungsphase 1
Aufmaß vorhanderer Gebäude und
zeichnerische Darstellung.
Weitere Besondere Leistungen siehe
HOAI.
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