Leistungen


Die Architektenleistungen ergeben sich aus den Grundleistungen der Leistungsphasen (LPH) 1-9 und den Besonderen Leistungen der Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) und stellen sich wie nachstehend in Kurzform beschrieben dar. Der volle Umfang der Grundleistungen und Besonderen Leistungen findet sich in der aktuellen HOAI im Paragraphen §15.

Grundlagenermittlung

Leistungsphase 1

Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf sowie Bestandsaufnahme. Standortanalyse.
Abbildung © Joachim Hecht

Vorplanung

Leistungsphase 2

Abbildung © Joachim Hecht
Grundlagenanalyse, Abstimmung der Aufgabenstellung und Erarbeitung von Planungskonzepten in Skizzenform. Vorverhandeln mit Behörden. Erstellen einer Kostenschätzung nach DIN 276.

Entwurfsplanung

Leistungsphase 3

Zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfes basierend auf den Planungskonzepten. Integrieren der Leistungen anderer an der Planung Beteiligte. Objektbeschreibung. Verhandlung mit Behörden. Kostenberechnung nach DIN 276.
Abbildung © Joachim Hecht

Genehmigungsplanung

Leistungsphase 4

Abbildung © Joachim Hecht
Erarbeiten der Vorlagen zur Zusammenstellung eines Bauantrags mit dem Ziel der Erteilung einer Baugenehmigung nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Ausführungsplanung

Leistungsphase 5

Stufenweise Durcharbeitung der Ergebnisse der Leistungsphasen 3+4 unter Berücksichtigung der Ergebnisse der anderer an der Planung Beteiligte bis zur ausführungsreifen Lösung.

Zeichnerische Darstellung des Objektes mit allen für die Ausführungsplanung notwendigen Einzelangaben.

Abbildung © Joachim Hecht

Vorbereitung der Vergabe Mitwirkung bei der Vergabe

Leistungsphase 6-7

Abbildung © Joachim Hecht

LPH6
Aufstellen von Leistungsverzeichnissen mit Positionen (Beschreibung der Arbeiten) und Positionsmengen. Kostenanschlag nach DIN 276.

LPH7
Erstellung von Preisspiegeln nach Angebotsabgabe. Vergabeverhandlungen.

Objektüberwachung (Bauüberwachung)

Leistungsphase 8

Überwachung der Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen. Koordinieren der an der Objektüberwachung fachlich Beteiligten. Aufstellen und Überwachen einen Bauzeitenplanes. Gemeinsames Aufmaß mit den Firmen. Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung anderer an der Planung und Objektüberwachung Beteiligter. Rechnungsprüfung. Kostenfeststellung nach DIN 276.
Abbildung © Joachim Hecht

Objektbetreuung und Dokumentation

Leistungsphase 9

Abbildung © Joachim Hecht
Objektbegehung zur Mängelbeseitigung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche. Überwachen der Beseitigung der Mängel. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Besondere Leistungen

HOAI §15

Hier wird insbesondere die Bestandsaufnahme erwähnt, da die gründliche Bestandsaufnahme am bestehenden Gebäude die notwendige Grundlage für eine detailierte anschliessende Besprechung der Zustände des Gebäudes und die Entscheidungsgrundlage für die baulichen Massnahmen und der Ausarbeitung der Bauherrenwünsche durch alle Leistungsphasen ist.

Bestandsaufnahme

Leistungsphase 1

Aufmaß vorhanderer Gebäude und zeichnerische Darstellung.

Weitere Besondere Leistungen siehe HOAI.

Abbildung © Joachim Hecht
Anschrift
joachim hecht . architektur
Joachim Hecht
Dipl.-Ing. Architekt
Hamburger Straße 112
22926 Ahrensburg
 
 
 
 
 
Kontakt
Tel. 04102 - 205 48 78
Fax: 04102 - 205 48 77
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Kontaktformular